Ich stelle meinen Verstand unter freiwillige totale Quarantäne, bis dass ich geschlafen habe.
Wurde ich bis dahin nicht abgeholt, betrachte ich mich als geheilt.
Ab da werde ich ihn wieder freilassen, er wird ja keinem mehr schaden, keinen mehr anstecken können.
Bisher 3 Kommentare
@ Magnus
hihihihi hi hi 🙂 Wäre gut, wenn Gescheitheit ansteckend wäre, dann hätten wir nicht so viele Probleme auf der Erde…..
@ Magnus
Lt. StPo § 235, Abs. IV, Kommentar „Schönbeissner zur Gesinnungsethik“ Göttingen 1963 ebenda, muss ich Dir leider mitteilen, daß ab sofort dein Verstand verhaftet und unter Kuratel gestellt wird. Ein Einspruch bleibt Dir wohl binnen 3 Wochen bestehen, ist aber absolut sinnlos und nicht der Mühe wert. Sorry daß ich so schlechte Nachrichten überbringen muss
@ Erika
Dann bleibt mir wohl nur noch ein kurze Frist.